Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CARMA INSIDE GMBH FÜR DIENSTLEISTUNGEN IN DER IT

§ 1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CARMA INSIDE GmbH (nachfolgend „CARMA INSIDE“) und ihren Kunden über die Erbringung von IT-Dienstleistungen.
1.2 Die IT-Dienstleistungen umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, Beratung, Entwicklung, Implementierung, Wartung und Support von IT-Systemen und -Lösungen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

§ 2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

2.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestellung des Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung von CARMA INSIDE zustande.
2.2 Der Vertrag wird für die im Angebot vereinbarte Dauer geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

§ 3. Leistungen von CARMA INSIDE

3.1 CARMA INSIDE erbringt die im Vertrag festgelegten IT-Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik.
3.2 Der Einsatz von Subunternehmern durch CARMA INSIDE erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde darf den Einsatz eines bestimmten Subunternehmers aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen. In diesem Fall wird CARMA INSIDE einen anderen geeigneten Subunternehmer beauftragen.
3.3 CARMA INSIDE wird den Kunden über den Fortschritt der Arbeiten regelmäßig informieren und ihm alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

§ 4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, CARMA INSIDE alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Die Verantwortung für die technischen Voraussetzungen der IT-Systeme des Kunden liegt nicht allein beim Kunden. CARMA INSIDE prüft im Rahmen der Angebots- und Projektphase, ob die vorhandene Infrastruktur die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen zulässt, und informiert den Kunden über notwendige Anpassungen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erreichung der Vertragsziele erforderlichen, fachlich begründeten Anweisungen von CARMA INSIDE zu befolgen. Anweisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen oder eine wesentliche Leistungsänderung darstellen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die Leistungen von CARMA INSIDE richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist CARMA INSIDE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 6. Haftung

6.1 CARMA INSIDE haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von CARMA INSIDE oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein Ausschluss des Naturalersatzes erfolgt nicht.
6.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden kann – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen werden.
6.3 Die Haftung für Datenverlust umfasst auch Fälle, in denen der Kunde keine eigenen Sicherungen erstellt hat, sofern CARMA INSIDE im Rahmen des Vertrags die Datensicherung übernimmt. In allen anderen Fällen ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung typischerweise angefallen wäre.
6.4 CARMA INSIDE unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch Fälle leichter Fahrlässigkeit abdeckt. Die Versicherungssumme wird dem Kunden auf Anfrage durch Vorlage der Versicherungspolizze nachgewiesen.

§ 7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1 CARMA INSIDE verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie aller weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
7.2 CARMA INSIDE wird als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig, sofern im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erfolgt. In diesem Fall wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, der detaillierte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), sowie ein strukturiertes Incident-Response-Verfahren bei Datenschutzverletzungen enthält.
7.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

§ 8. Vertragsbeendigung

8.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für CARMA INSIDE gilt als wichtiger Grund insbesondere die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung. Weitere wichtige Gründe sind taxativ im Vertrag zu nennen.
8.2 Bei Beendigung des Vertrags verpflichtet sich CARMA INSIDE, alle Kundendaten einschließlich Monitoring-Daten sicher zu löschen, die Löschung zu dokumentieren und dem Kunden zu bestätigen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Backups werden ebenfalls sicher gelöscht oder dem Kunden übergeben. Entsprechende Regelungen sind Teil des AVV.

§ 9. Service-Level-Agreement (SLA)

Sofern Monitoring-Leistungen oder Managed Services Bestandteil des Vertrags sind, wird zwischen den Parteien ein separates Service-Level-Agreement (SLA) abgeschlossen, das Verfügbarkeits-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Eskalationsverfahren regelt.

§ 10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von CARMA INSIDE.

Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten bis auf weiteres.
Stand: 10/2025